17.02.2020

Bebauungsplan „Wohnen am Limes – 2. Änderung“ in der Kernstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 04.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes – 2. Änderung“ in der Kernstadt beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Allgemeines Planziel ist die Sicherung einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst das Flurstück Nr. 17/11 in der Flur 7, Gemarkung Butzbach (siehe folgende Abbildung).

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Butzbach, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung) unterrichten und sich bis zum 04. März 2020 äußern kann.