25.03.2021

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Degerfeld – Nördlich Haydnstraße“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Degerfeld – Nördlich Haydnstraße“ zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zur Deckung der bestehenden Nachfrage an Wohnraum geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Darüber hinaus gelangt im Bereich der Degerfeldschule und des Kindergartens „Pusteblume“ zur Steuerung der baulichen Entwicklung eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, Sporthalle, Kindergarten mit Freifläche, Verkehrsübungsplatz und Schulhof zur Ausweisung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Archäologischer Voruntersuchung, verkehrstechnischer Untersuchung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von

Dienstag, dem 06.04.2021 – einschließlich Freitag, dem 14.05.2021

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 oder 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Der Entwurf kann auch digital unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die: Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gemäß. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter www.stadt-butzbach.de/themen/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz, Eingriffsbewertung
  • Wasser: Feststellung, dass amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, oberirdische Gewässer und Quellbereiche nicht berührt werden, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und das Lokal- bzw. Kleinklima, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen, Eingriffsbewertung, Feststellung fehlender Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Bewertung
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete)
  • Gesetzlich geschützte Biotope: Beschreibung und Bewertung der Planung in Bezug auf gesetzlich geschützte Biotope
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt
  • Landschaft: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Ausführungen bezüglich des in räumlicher Nähe unter Denkmalschutz stehende „Obergermanisch-Rätische Limes“ und der Ergebnisse der durchgeführten archäologischen Untersuchungen, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

  1. b) Umweltrelevante Stellungnahmen
  • BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (17.03.2019): Ausführungen zur stetigen Inanspruchnahme von Flächen und der Verlust von Lebensraum, Ausführungen zur fehlenden Auseinandersetzung mit Innenentwicklungspotentialen, Anregung einer verdichteten Bebauung, um den Flächenverbrauch durch Ein-/Zweifamilienhäuser zu reduzieren, Anregung von Festsetzungen zur Energieeinsparung, Ausführungen zur Regenbewirtschaftung, Forderung eines Regenrückhaltebeckens zur Rückhaltung des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen und zur Entlastung des Gewässers „Kleine Bach“, Forderung zur Auseinandersetzung mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, Ausführungen zur erforderlichen Eingriffskompensation und Notwendigkeit der Aufnahme von Pflanzfestlegungen, Forderung zum Ausschluss von Steingärten und das Vorsehen einer Dachbegrünung.
  • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach (14.03.2019): Ausführungen bezüglich der Entwässerung im Plangebiet und die Vorhaltung von Retentionszisternen/-becken für die Regenwasserbewirtschaftung.
  • Energie und Versorgung Butzbach GmbH (13.05.2019): Ausführungen zum geplanten Ausbau einer Fernwärmeversorgung.
  • Hessen Mobil, Gelnhausen (05.03.2019): Ausführungen bezüglich des Nachweises der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen sowie der von der B3 ausgehenden Emissionen.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (25.02.2019): Ausführungen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zu Bodendenkmälern, Ausführungen zu den Ergebnissen der durchgeführten geomagnetischen Prospektion und das Erfordernis von weiteren Testgrabungen bezüglich des Weltkulturerbes Limes.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (25.03.2019): Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken, Ausführungen zum Grundwasserschutz, zur Wasserversorgung, zum kommunalen Abwasser sowie zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, Hinweise zur Lage des Plangebietes innerhalb eines erloschenen Bergwerksfeldes.
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain (08.03.2019): Hinweis zur Bereitstellung der Daten aus der strategischen Umweltprüfung, in der die Auswirkungen der Planung auf bestimmte Schutzgüter geprüft werden.
  • Wetteraukreis (18.03.2019): Ausführungen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zu Bodendenkmälern, Ausführungen zu den Ergebnissen der durchgeführten geomagnetischen Prospektion und das Erfordernis von weiteren Testgrabungen bezüglich des Weltkulturerbes Limes, Hinweise zur Löschwasserversorgung, Hinweis auf die rechtliche Sicherung von externen Ausgleichsmaßnahmen, Ausführungen zur Entwässerung des Plangebietes, zur Gewährleistung der weiteren Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bereich der Johann-Sebastian-Bach Straße.
  • Öffentlichkeit: Schaffung einer Anbindung an das bestehende Wohngebiet Degerfeld, Ausführungen zu infrastrukturellen Einrichtungen, zu einem vielfältigen Wohnraumangebot, zur Verkehrsführung und Verkehrsbelastung sowie zur gegenwärtigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen
  1. c) Weitere umweltrelevante Informationen:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (u.a. Vögel), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte und für die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG vermieden werden kann.
  • Archäologische Untersuchung: Die archäologische Untersuchung umfasst die Darlegung der Organisation und Ablauf der Grabung, einschließlich der Dokumentation der Befunde und Profile.
  • Verkehrstechnische Untersuchung: Die verkehrstechnische Untersuchung umfasst neben der Analyse des bestehenden Verkehrsgeschehens, der Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und dessen Verteilung, den Leistungsfähigkeitsnachweis der von der Planung maßgeblich betroffenen Knotenpunkte zur verkehrlichen Abwicklung des planinduzierten Verkehrs.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

 Übersichtskarte

Plankarte 1: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab

Plankarte 2: Externe Ausgleichsflächen

Gemarkung Butzbach, Flur 6, Flurstück 57 und 55/1 (beide teilweise), genordet ohne Maßstab

 Plankarte 3: Externe Ausgleichsfläche

Gemarkung Pohl-Göns, Flur 13, Flurstück 140 teilweise, genordet ohne Maßstab

Der Entwurf kann auch digital unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen werden.