26.01.2022

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Windhofstraße 46“

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Pohl-Göns
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 14.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windhofstraße 46“ innerhalb des Stadtteils Pohl-Göns gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dem Zweck, im Bereich des Flurstückes 136 der Flur 13 der Gemarkung Pohl-Göns die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung (Büronutzung für die Entwicklung des Firmensitzes des Vorhabenträgers im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den beiden Obergeschossen einschließlich der Einrichtung der notwendigen Stellplätze für den ruhenden Verkehr (Parkraumentwicklung) in Teilbereichen der Flurstücke 135 und 136 der Flur 13 der Gemarkung Pohl-Göns vorzunehmen.

Zur Umsetzung dieser Absicht besteht die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die Art (Mischgebiet (MI)) und das Maß der baulichen Nutzung festzusetzen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am südlichen Rand der Windhofsiedlung der Ortslage Pohl-Göns östlich der Bundesstraße 3 sowie der „Windhofstraße“ und umfasst die Flurstücke 135 (südliche Teilfläche) und 136 sowie die Straßenparzelle 71 (Teilfläche) der „Windhofstraße“ der Flur 13 der Gemarkung Pohl-Göns. Der räumliche Geltungsbereich sowie die Lage ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen sowie Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

07.02.2022 – 11.03.2022 einschließlich

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können zu den üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Vorentwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Unterlagen werden für den o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Die Stadt Butzbach hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Genordet, ohne Maßstab

Butzbach, den 26.01.2022
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt