25.06.2021

Glasfasernetzausbau in Butzbach, Gewerbegebiet Ost

Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom 30.06. bis voraussichtlich 30.07.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes im Gewerbegebiet Butzbach-Ost statt. Der genaue Ablauf ist in einem Bauzeitenplan geregelt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich und in geschlossener Bauweise. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

1. Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite

Gehweg Vollsperrung

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • In der Alböhn
  • Philipp-Reis-Straße
  • Werner-von-Siemens-Straße

2. Regelplan BII/5 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Regelplan_B2-5

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird gering bzw. deutlich eingeengt.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am Hetgesborn

3. Regelplan BII/6 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Regelplan_B2-6

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird gering bzw. deutlich eingeengt.  Im Baustellenbereich ist auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Robert-Bosch-Straße

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.