18.09.2020

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die über die Jahre gewachsene und sich verändernde Nutzungsstruktur planungsrechtlich gefasst, die städtebaulich geordnete Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes sichergestellt und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen formuliert werden. Planziel des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ ist damit im Wesentlichen die Sicherung des ehemaligen Produktionsstandortes als Standort für Industrie und Gewerbe sowie die Ausweisung von Erweiterungsflächen im Bereich der ehemaligen Teststrecke.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) dient u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und den Textlichen Festsetzungen, Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Fachinformation zur Situation der Bodenverunreinigungen in der Zeit von

Montag, dem 28.09.2020 – einschl. Freitag, dem 30.10.2020

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-124 bzw. durch E-Mail (ralph.miller@stadt-butzbach.de; melanie.geier@stadt-butzbach.de) möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zum Corona-Virus nur nach Voranmeldung und unter Schutzmaßnahmen betreten werden dürfen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach www.stadt-butzbach.de unter der Rubrik „Themen“ unter dem Ordnungspunkt „Bebauungspläne“ (https://stadt-butzbach.de/rathaus/veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen/) eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten werden einem Planungsbüro übertragen.

Stadt Butzbach, 18.09.2020
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Hier: Übersichtskarte

Bekanntmachung Gewerbe- und Industriegebiet Nord