16.02.2022

Glasfasernetzausbau in Gewerbegebiet Butzbach Süd – Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom voraussichtlich 16. Februar bis 04. März 2022 findet der Ausbau des Glasfasernetzes im Gewerbegebiet Nord statt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich bzw. im Seitenstreifen. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind. Geplant ist eine Verlegung in geschlossener Bauweise. Die Sperrbereiche werden zur Positionierung der Bohrmaschine sowie des LKWs benötigt.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt.

  • Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

Alte Wetzlarer Straße bis Hs-Nr. 31

Bleichweg

Holzheimer Straße

Unterer Lachenweg Hs.-Nr. 2

  • Regelplan B I/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung –  Gehweg nicht vorhanden)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt. Der Aufbruch erfolgt in der Fahrbahn oder im Grünstreifen.

Regelung für folgende Straßen:

Fischwiesenweg

Zum Oberwerk

  • Regelplan B II/5 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird gering bzw. deutlich eingeengt. 

Regelung für folgende Straßen:

Alte Wetzlarer Straße ab Hs.-Nr. 31